Im Anschluss finden Sie aktuelle Termine für April 2024.

Bei Überweisungen gilt eine 3-tägige Schonfrist. Maßgebend hierfür ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.

Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt.

FälligkeitEnde der Zahlungs-Schonfrist
Mi 10.04.15.04.2024Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
Mi 10.04.15.04.2024Umsatzsteuer