Im Anschluss finden Sie aktuelle Termine für Mai 2024.

Bei Überweisungen gilt eine 3-tägige Schonfrist. Maßgebend hierfür ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.

Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt.

FälligkeitEnde der Zahlungs-Schonfrist
Fr 10.05.13.05.2024Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
Fr 10.05.13.05.2024Umsatzsteuer
Mi 15.05.21.05.2024Gewerbesteuer
Mi 15.05.21.05.2024Grundsteuer