Im Anschluss finden Sie aktuelle Termine für November 2025.

Bei Überweisungen gilt eine 3-tägige Schonfrist. Maßgebend hierfür ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.

Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt.

FälligkeitEnde der Zahlungs-Schonfrist
Mo 10.11.13.11.2025Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
Mo 10.11.13.11.2025Umsatzsteuer
Mo 17.11.20.11.2025Gewerbesteuer
Mo 17.11.20.11.2025Grundsteuer