Aktuelles

Kommende Steuerzahlungstermine

Im Anschluss finden Sie aktuelle Termine für März 2023.

Bei Überweisungen gilt eine 3-tägige Schonfrist. Maßgebend hierfür ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.

Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt.

FälligkeitEnde der Zahlungs-Schonfrist
Fr 10.03.13.03.2023Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
Fr 10.03.13.03.2023Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
Fr 10.03.13.03.2023Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag
Fr 10.03.13.03.2023Umsatzsteuer